Das Schild enthält folgenden skurrilen Hinweis: »Pferde oder andere Zugtiere von Gespannen, die innerhalb des Bahnhofsgebietes halten, sind von den Kutschern stetig zu beaufsichtigen oder bei deren Behinderung teilweise abzusträngen und so kurz zu binden, daß sie nicht durchgehen können. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Reichsbahn Betriebsamt.«