Nach einer Verletzung - egal ob durch Unfall, Hundebiß oder Kunstfehler - muß der Schädiger Schmerzensgeld zahlen. Der jeweilige Betrag wird vom Gericht bestimmt. Maßstab ist ein umfangreicher Katalog von Einzelentscheidungen. Wie viel Schmerzensgeld dem Geschädigten zusteht, beantwortet der Band umfassend und übersichtlich.