»Die Goldene Bulle« zählt zu den wichtigsten Dokumenten der deutschen Geschichte. Das kaiserliche Gesetzbuch erhielt seinen Namen von dem goldenen Siegel, das der Urkunde angehängt war. Kaiser Karl IV. publizierte die »Goldene Bulle« 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz. Als erste schriftliche Verfassung des römisch-deutschen Reichs und »Reichsgrundgesetz« blieb sie 450 Jahre bis 1806 in Kraft. König Wenzel IV. hat das wirkmächtige Dokument um 1400 kostbar illuminieren und als Prachthandschrift ausführen lassen. Nach fast 50 Jahren liegt nun wieder eine umfassende Darstellung der »Goldenen Bulle« aus historischer und kunsthistorischer Sicht vor. Der lateinische Text wird zusätzlich in deutscher Übersetzung geboten. Der Tafelteil überzeugt mit bester Bildqualität. Aktuelle Forschungsergebnisse bewerten die Verrechtlichung von politischen Konflikten neu. Sie legen die tiefere Funktion von Verfassungen als normative Ordnung und ideeller Fluchtpunkt frei und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer neuen Verfassungsgeschichte.