Das Recht der ersten Nacht ist das »Privileg des Grundherrn auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen«. So steht es im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart beleuchtet der französische Mediävist Alain Boureau diesen Mythos mit detaillierten, historischen Dokumenten.