Die Einführung des seit 1842 in Preußen geltenden Unterstützungswohnsitzprinzips für das gesamte Bundesgebiet im Jahre 1870 war ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Freizügigkeit innerhalb des Norddeutschen Bundes. Diese Modernisierung des Armenwesens war zentraler Teil eines gesetzgeberischen Reformprogramms, das insgesamt auf eine durchgreifende Liberalisierung von Staat und Gesellschaft, die Ermöglichung von Mobilität und die Gewährleistung persönlicher und ökonomischer Freiheit seiner Bürger abzielte.