Karl der Große hinterließ der Nachwelt ein reiches Erbe, u.a. seine Landgüterverordnung, die uns als Handschrift erhalten ist. Dezidierte Vorschriften regelten Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Viehhaltung, Pferde-, Hundezucht und Vorratswirtschaft und sicherten sein Einkommen. Im letzten Kapitel dieser Verordnung findet sich eine umfangreiche Liste von etwa 90 Obstgehölzen, Gemüsen, Heil- und Würzkräutern. Diese waren sowohl Nahrungs- wie Heilmittel, mit vielen heute in Vergessenheit geratenen Wirkungen und Bedeutungen für das körperliche und geistige Wohlbefinden - gemäß des Diktums des Hippokrates: »Der Mensch ist, was er isst.«