Der 1810 in Bern geborene Durheim stellt vom November 1852 bis Ende 1853 fotografische Porträts von in der Schweiz lebenden, aber nicht seßhaften und somit - nach dem 1850 erlassenen »Heimatlosengesetz« - als »heimatlos« geltenden Menschen her. Diese Aufnahmen sollten die Zwangseinbürgerung und Zwangsassimilierung der eines Heimatscheins entbehrenden Bevölkerungsgruppe, beispielsweise der Fahrenden, unterstützen. Dieser Bilderbestand ist ethnologisch/biographisch, staatspolitisch und fotografisch von außergewöhnlichem Interesse. Die Autoren und Herausgeber haben die Dokumente unter diesen drei Aspekten erforscht und zum Erzählen gebracht.