Wurden vor 212 n. Chr. nur solche Personen in den Stand eines römischen Bürgers versetzt, die sich zuvor um den römischen Staat verdient gemacht hatten, so besaß ab dieser Zeit jedermann die juristische Voraussetzung für den sozialen Aufstieg, z.B. durch die Übernahme von Staatsämtern. Gleichzeitig wurde durch diesen kaiserlichen Erlass auch die Vormachtstellung Italiens gegenüber den Provinzen aufgehoben. Der Begleitband zur Ausstellung versucht aufzuzeigen, warum es in dieser Zeit zur Abkehr von der bisherigen Verleihungspraxis kam, welche finanziellen Folgen sich daraus entwickelten und welche Konsequenzen damit für den Staat wie für den einzelnen Bürger verbunden waren. (Schnell+Steiner)