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Repräsentationsformen des römischen Ritterstandes.

Von Benjamin Heinrich Spalthoff. Tübinger Archäologische Forschungen 7. Rahden 2010.

21 x 30 cm, 304 Seiten, 120 Tafeln, 1 Beilage, geb.

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Grundlage der Studie bildet ein Katalog von 182 ritterlichen Monumenten zuzüglich weiterer Denkmäler. Rittermonumente reichen von ca. 100 v. Chr. bis ins frühe 4. Jh. n. Chr. Es handelt sich überwiegend um Grabmonumente, die je nach Zeit, Vorlieben und Vermögen der Inhaber eine breite typologische Vielfalt aufweisen. Dazu kommen einige Ehrendenkmäler und ein Votivdenkmal. Auf Staatsdenkmälern ist der Ritterstand in Gestalt von Offizieren und Rittern mit Staatspferd oder durch eine Geniusfigur repräsentiert. Der Ritterstand war sehr zahlreich, sowohl in Rom als auch in Italien und den Ostprovinzen. Kennzeichnend waren ein Mindestvermögen, bestimmte, hier detailliert untersuchte Insignien, Sonderplätze im Theater und Zutritt zu exklusiven Ämtern. Die Bekleidung eines Amtes oder der Besitz eines Staatspferdes waren für die Selbstdarstellung wichtiger als zivile Insignien, die usurpiert werden konnten. Anders als Senatoren erreichten Ritter meist nur auf munizipaler Ebene Macht und Ansehen. Es lassen sich vier Gruppen unterscheiden: ritterliche Offiziere, Ritter mit Staatspferd, Ritter aus der Munizipialaristokratie und ritterliche Angehörige des Reichsadels.

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